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  • Wasserwirtschaftliche Rahmenverfügungen (teils mit Wasserschongebieten identisch): Das Bundesministerium kann für Land- und Forstwirtschaft nach Abwägung der in Betracht kommenden Interessen und nach Anhörung der beteiligten Bundesländer für bestimmte Gewässer, Gewässerstrecken, Einzugs-, Quell- oder Grundwassergebiete - unbeschadet bestehender Rechte - durch Verordnung wasserwirtschaftliche Rahmenverfügungen treffen. Datenstand: Nationaler Gewässerbewirtschaftungsplan 2015